Kurbeitrag

In den staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten wird ganzjährig ein Kurbeitrag erhoben. Notwendige Rechtsgrundlage ist eine rechtswirksame gemeindliche Kurbeitragssatzung. Der Kurbeitrag wird über die Gastgeber von den Übernachtungsgästen eingezogen und beträgt pro Aufenthaltstag und Person  

ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 3,00 €  

ab dem vollendeten 6. Lebensjahr 1,50 €  

für Tagungs- und Seminargäste 1,50 €

Ankunfts- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet.