Aktuelle Informationen zu Ihrem Aufenthalt
Seit dem 3. April sind die Corona-Maßnahmen in Bayern weitreichend gelockert und nahezu alle Beschränkungen im Tourismus entfallen:
- Im Tourismus sind sämtliche Zugangs- und Kapazitätsbeschränkungen (2G oder 3G) aufgehoben.
- Das gilt zum Beispiel für Unterkunftsbetriebe, Gastronomiebetriebe, in Freizeiteinrichtungen oder bei Veranstaltungen.
- Die Maskenpflicht für Gäste entfällt auch im Innenraum.
- Einzige Ausnahme ist der öffentliche Personennah- und -fernverkehr.
Die Bayerische Staatsregierung empfiehlt allerdings weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske sowie die Beibehaltung von Mindestabständen als wirksamen Schutz.