Aktuelle Informationen zu Ihrem Aufenthalt

Seit dem 3. April sind die Corona-Maßnahmen in Bayern weitreichend gelockert und nahezu alle Beschränkungen im Tourismus entfallen: 

  • Im Tourismus sind sämtliche Zugangs- und Kapazitätsbeschränkungen (2G oder 3G) aufgehoben.
  • Das gilt zum Beispiel für Unterkunftsbetriebe, Gastronomiebetriebe, in Freizeiteinrichtungen oder bei Veranstaltungen.

 

  • Die Maskenpflicht für Gäste entfällt auch im Innenraum.
  • Einzige Ausnahme ist der öffentliche Personennah- und -fernverkehr.

 

Die Bayerische Staatsregierung empfiehlt allerdings weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske sowie die Beibehaltung von Mindestabständen als wirksamen Schutz.